Gutachterwesen mit Schwerpunkt im ästhetischen Bereich

Dr. Ingomar Heuberer, Dametzstrasse 47, A-4020 Linz
dr.heuberer(at)telebox.at

 

Aufgabe des Arztes der als medizinischer Sachverständiger tätig ist, sein neues Rollenspiel anzunehmen.

 

Er ist und bleibt Arzt, aber er ist nicht ausschließlich Arzt, er übernimmt eine neue Rolle, eine zusätzliche Verantwortung. Diese Verantwortung hat er gegenüber dem von ihm untersuchten Probanden und gegenüber dem Auftraggeber.

 

Er ist Erfüllungsgehilfe des Richters, bzw. des Auftraggebers. Im gesetzlichen Rahmen ist er eigentlich ein Beweis. So hat er sich auch zu verhalten. Es ist nicht Aufgabe des Sachverständigen Rechtsfragen zu lösen; es ist aber Aufgabe des Sachverständigen mit der Verantwortung entsprechend moralisch umzugehen.

 

Wenn ein Arzt Sachverständiger werden will, so muss er den ethischen Rahmen der Sachverständigentätigkeit kennen lernen und diesen auch einhalten.

 

Der Sachverständige hat viele Pflichten, er hat Rechte. Der Sachverständige ist aber auch dem Auftraggeber gegenüber im Sinne des Schadenersatzrechtes haftbar.

 

Der anlässlich des 15. Jahreskongresses in Baden vorgetragene Artikel soll dem Arzt, der der Sachverständigentätigkeit eher unwissend oder auch ablehnend entgegen steht, die Rolle des medizinischen Sachverständigen etwas näher bringen, vielleicht auch schmackhafter machen und ihn aufklären, dass der Sachverständige weder eine Parteienstellung für den Auftraggeber, noch eine Parteienstellung für den Kontrahenten hat.

 

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