Tagungsbericht: Die Ästhetik Praxis
Am Samstag den 21. Februar 2015 fand die erste Tagung „Die Ästhetik Praxis“ statt. Organisator Dr. Said Hilton war hoch erfreut, dass mehr als 160 Teilnehmer den Vortragssaal im Van der Valk Airporthotel in Düsseldorf ausfüllten.
Die Fachanwältin für Medizinrecht Frau Dr. Gwendolyn Gemke eröffnete die Tagung mit einem Beitrag zum Thema Patientenaufklärung. Gerade in der Ästhetik ist eine umfassende und schonungslose Aufklärung sehr wichtig, da, sollte es zu einem Rechtstreit kommen, Richter äußerst konservativ sind und für Ästhetik nicht viel übrig haben. Die Aufklärung sollte bei Operationen eine Woche im Voraus erfolgen. Bei nicht-invasiven Eingriffen wie BTX oder Hyaluronsäure, reicht die Aufklärung am Tag des Eingriffs. Bei ausländischen Patienten muss der Behandler einen Dolmetscher stellen.
Dr. Gemke ging auch auf Werbung bei Groupon etc. ein. Werbung mit kostenlosem Chauffeur-Service oder „1. Beratung kostenlos“ ist nicht zulässig. Das Heilmittelwerbegesetz enthält zwar kein Rabattverbot, aber Angebote wie z. B. „Botox für 90 Euro statt 350 Euro ist nicht erlaubt, da die angebotene Behandlung der GOÄ unterliegt.
Prof. Thomas Dirschka sprach über Rechtsfälle und wie es dazu kommen kann. Bei der Einwilligung des Patienten zu einer OP ist es wichtig, die durchzuführenden Maßnahmen zu präzisieren – was erreichbar ist und was nicht erreichbar ist. Denn Hauptgrund Nummer 1, bei denen es zu Rechtstreitigkeiten kommt, ist die mangelhafte Kommunikation vor einer OP. Über 50 % der Schadensersatzansprüche basieren auf „nicht korrekte Aufklärung“. Bei der Risikoaufklärung liegt die Beweislast beim Arzt. Bei der Sicherungsaufklärung liegt die Beweislast beim Patienten (Saunagang, vermeiden der Sonne etc.).
Honorarvereinbarungen
Konstantin Theodoridis, Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht aus Bonn, sprach über Honorarvereinbarungen, die korrekte Form der Rechnungsstellung und über die Umsatzsteuerpflicht. Was viele Ärzte vergessen, ist, dass die Gebührenordnung auch für nicht-operative, kosmetische Eingriffe gilt. Wenn Vergütung nach GOÄ nicht ausreicht, empfiehlt er eine Honorarvereinbarung gemäß § 2 GOÄ. Eine Vereinbarung über den Steigerungssatz muss nach persönlicher Absprache mit dem Patienten erfolgen und sich inhaltlich streng an die GOÄ halten.
„Red-Flag“-Patienten
Dr. Said Hilton gab eine Analyse zur allgemeinen Preislage von ästhetischen Behandlungen. Wie baut sich der Preis für eine bestimmte Behandlung auf und was kann ich für eine Behandlung verlangen? Er gab Tipps zur Steigerung des Praxiserfolgs und wie eine Beratung auch zu einer erfolgreichen Behandlung führt. Hier kam er auf die berüchtigten „Red-Flag“- Patienten zu sprechen und wie man Sie erkennt:
- Auf Anamnesebogen sind ästhetische Vorbehandlungen bei anderen Ärzten eingetragen.
- Patientin spricht schlecht über Ärzte.
- Patientin hat Arzt verklagt.
- Patienten verlangen Ratenzahlungen – diese wollen meist nachspritzen etc.
- Möchte eine Behandlung von Nebenwirkungen – hier sollte man die Patientin zum behandelnden Arzt zurückschicken.
- Patientin kommt in Begleitung einer Freundin, die ästhetische Behandlungen ablehnt und
- Zu viele Statussymbole.
Weitere Themen waren Social Media und Printmedien, sowie das Internet. Der Nachmittag widmete sich Live-Behandlungen und den unterschiedlichen Techniken im Gesicht und Halsbereich. Die Operateure waren Dr. Patricia Ogilvie, Dr. Wolfgang Redka-Swoboda und Dr. Said Hilton. Das Interesse der Teilnehmer war sehr groß und die vielen Fragen aus dem Publikum an die Referenten, untermauerten die Wichtigkeit der vorgetragenen Themen. Die nächste Ästhetik Praxis findet 2017 statt.
Douglas Grosse